15. Januar 2024
Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben für das Jahr 2024 unverändert. Wir haben die Kennzahlen für Sie zusammengefasst.
Zum 1. Januar 2024 wird der erste Teil der AHV-Reform (AHV 21) wirksam. Eine Rentenerhöhung ist erst im 2025 geplant. Somit bleiben im Jahr 2024 die Grenzwerte der Sozialversicherungen, die als Grundlage für die maximale AHV-Vollrente gelten, unverändert.
Sozialversicherungskärtchen im praktischen Kreditkartenformat können direkt über unsere Standorte bezogen werden.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei allen weiteren versicherungstechnischen Fragen jederzeit sehr gerne. Zögern Sie nicht, Ihren Standort über die gewohnten Kanäle zu kontaktieren.
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