ASSEPRO Brokerage und ASSEPRO Vorsorge gemeinsam unter einem Dach.
Im Oktober wird an unserem Standort in Chur Geschichte geschrieben, denn wir ziehen nicht nur um – wir wachsen enger zusammen.
Im Oktober wird an unserem Standort in Chur Geschichte geschrieben, denn wir ziehen nicht nur um – wir wachsen enger zusammen.
Nach der Übernahme der Versicherungskonzepte A & B Wittwer GmbH in Thun, der M & S Insurance Advisors AG in Winterthur und der INSURA Consulting Urech & Partner AG in Aarau ist die ASSEPRO in der Schweiz an nun über 20 Standorten vertreten.
Kundenportrait WALDIS Tresore. Tresore und Safes aus der Schweiz. Safe. Stylish. Swiss.
Am letzten Freitag erlebten wir mit unseren Kundinnen und Kunden einen unvergesslichen Tag bei der jährlichen ASSEPRO Golftrophy.
Im September des letzten Jahres hat das Schweizer Stimmvolk der AHV Reform zugestimmt.
Die Reform bringt nicht nur eine Angleichung des Frauenrentenalters an dasjenige der Männer auf 65 Jahre, sondern auch eine Flexibilisierung und einige Neuerungen im Bereich der beruflichen Vorsorge mit sich.
Die Reform tritt gestaffelt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen dauern bis zum 24. März 2023.
Sie ab dem nächsten Jahr die Rente flexibel zwischen dem 63 und 70 Altersjahr beziehen können? Neu ist es möglich, die AHV-Rente monatlich vorzubeziehen. Nach wie vor ist sie nach einem Jahr Aufschub über das Referenzalter hinaus monatlich abrufbar.
Sie mit einen Aufschub der Altersrente neben einem Zuschlag auch Beitragslücken schliessen und ihr massgebliches Einkommen erhöhen können?
Sie bei einer Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus, wählen können, ob Sie und Ihr Arbeitgeber auf dem Freibetrag von CHF 1 400 pro Monat oder CHF 16 800 pro Jahr AHV-Beiträge entrichten möchten oder nicht?
Sie neu auch die Möglichkeit haben, eine Teilrente zwischen 20 und 80% zu beziehen und diese auch einmal erhöhen können?
Sie auch bei einem Rentenaufschub den aufgeschobenen Anteil einmal erhöhen können (nur wenn die Rente während des Vorbezuges nicht bereits erhöht wurde)?
Sie, wenn Sie die Rente bereits aufgeschoben und das 70. Altersjahr noch nicht erreicht haben, eine Rentenneuberechnung verlangen können?
Ihre Pensionskasse die Möglichkeit eines Vorbezuges und eines Aufschubes der Altersleistungen sowie eine Teilpensionierung einräumt?
Ihre Altersrente der Pensionskasse nicht sinken muss, wenn Sie eine Teilpensionierung in Betracht ziehen? Prüfen Sie, ob Sie bei einer stufenweise Reduktion des Beschäftigungsgrades die Weiterversicherung des bisher versicherten Verdienstes bei Ihrer Pensionskasse möglich ist.
Sie das Kapital auf einen Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice nur noch nach dem Referenzalter beziehen können, wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind.
Das Referenzenalter für Frauen der Übergangsgeneration steigt ab 2025 stufenweise pro Jahr um 3 Monate.
Für Frauen ab Jahrgang 1964 beträgt das Referenzalter 65.
Frauen der Übergangsgeneration können nach wie vor die Rente bereits ab dem 62. Altersjahr vorbeziehen.
Frauen der Übergangsgeneration erhalten einen vom Jahrgang und dem massgelichen Einkommen abhängigen, lebenslänglichen Zuschlag zur AHV-Rente, sofern Sie Ihre Rente nicht vorbeziehen.
Die Kürzung der Rente bei einem Vorbezug fällt tiefer aus und ist vom massgeblichen Einkommen abhänig.
An unseren kurzen Webinaren zu den Auswirkungen der AHV-Reform informieren wir Sie im Detail und beantworten Ihre Fragen.
Registrieren Sie sich ganz einfach und bequem online für eines unserer kommenden Webinare..
Was bringt die AHV-Reform für Neuerungen? Welche Auswirkungen hat sie auf andere Sozialversicherungen? Bringen Sie sich auf den neusten Stand!
Anmeldeschluss 13.04.23
Was bringt die AHV-Reform für Neuerungen? Welche Auswirkungen hat sie auf andere Sozialversicherungen? Bringen Sie sich auf den neusten Stand!
Anmeldeschluss 18.05.23
Alle Fragen rund um die Pensionierung und die richtige Planung beantworten wir Ihnen an einem unserer Pensionierungsplanungsseminare.
Die Pensionierung sollte immer frühzeitig geplant werden, unabhängig davon, ob man Inhaber:in einer Firma ist oder nicht. Doch was tun beim plötzlichen Tod des KMU- Inhabers / der KMU-Inhaberin? Im Idealfall sind seine/ihre kurz-, mittel- und langfristigen Ziele und Wünsche definiert und für die Nachfolger ersichtlich.
Heute noch mitten im Arbeitsalltag, der angedachte Pensionierungszeitpunkt kommt jedoch mit grossen Schritten näher und auf einmal ist der wohlverdiente Ruhestand gemäss Kalender da. Ist Herr oder Frau Inhaber:in jedoch administrativ und mental schon bereit, sein/ihr KMU seinem/ihrem Nachfolger zu überlassen oder den Betrieb definitiv einzustellen? Ist ein allfälliger Verkauf der Firma bereits unter Dach und Fach oder muss in einer Hauruckaktion eine Nachfolge gefunden werden?
So geht es vielen Inhabern und Inhaberinnen von KMU. Der Aufwand für die Planungsphase wird immer wieder unterschätzt und nicht richtig geplant. Als Erstes stellt sich wahrscheinlich die Frage: «Wie weiter?»
Soll ein Nachkomme an die Position des in Rente gehenden Inhabers nachrücken?
In welchem Zusammenhang steht ein solcher Firmenübertrag mit dem Erbrecht?
Ist der eigene Nachwuchs die richtige Fachkraft und schon genügend im Betrieb integriert, um diesen mit den Mitarbeitenden führen zu können?
Wie wird sichergestellt, dass mögliche weitere Nachkommen, die vielleicht eine andere berufliche Laufbahn gewählt haben, gleichbehandelt werden?
Soll die Firma gar verkauft werden?
Welcher Verkaufserlös kann erwartet werden?
Kann die Firma überhaupt verkauft werden oder ist die nachfolgelose Einstellung des Betriebes zu befürchten?
Was sind potenzielle Steuerfolgen, falls der Betrieb liquidiert wird?
Die Pensionierung sollte immer frühzeitig geplant werden, unabhängig davon, ob man Inhaber einer Firma ist oder nicht. Eine eigene Firma weist jedoch nochmals etwas mehr Planungsbedarf auf, wie die oben stehenden Fragestellungen verdeutlichen. Eine frühe Planung hilft nicht nur dem aktuellen Inhaber loszulassen, sondern auch einer neuen Geschäftsleitung, sich in die Position einzuarbeiten. Mitarbeitende wünschen zudem Klarheit zu ihrer Arbeitsstelle, andernfalls droht möglicherweise der Verlust von wichtigen Fachkräften.
Zur erfolgreichen Nachfolgeregelung sind einige Punkte zwingend zu berücksichtigen, wobei die Aufzählung nicht abschliessend ist. Grundstein bilden sollten die Definition der Wünsche und Ziele aus Sicht des Unternehmers und seiner Familie sowie die Beurteilung der aktuellen Situation und Definition aller für die Nachfolge relevanten Aspekte. Daraus können anschliessend die Handlungsoptionen, die möglichen Nachfolgemodelle und die Übertragsformen abgeleitet werden. Sobald das Konzept definiert ist, kann mit der Vorbereitung der Umsetzungsmassnahmen begonnen werden, welche zum gewünschten Zeitpunkt mit dem finanziellen, dem rechtlichen und dem steuerlichen Übertrag an den Nachfolger gipfeln.
Was jedoch, wenn ein Firmeninhaber unverhofft verstirbt und von einem Tag auf den anderen im Betrieb fehlt? Wer hat das nötige Know-how zum Betrieb und ist rechtlich befugt, den Betrieb weiterzuführen? Gibt es einen Notfallplan, um solche Situationen zu meistern? Im Idealfall sind kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Wünsche des Inhabers definiert und für die Nachfolger (evtl. Erben) ersichtlich. Auch Handlungsvollmachten sollten für einen solchen Fall idealerweise im Voraus entsprechend definiert worden sein. Unterschiedliche Strukturen und Situationen verlangen unterschiedliche Vorbereitungsschritte. Dazu wird am einfachsten eine externe Beratungsstelle beigezogen, um eine objektive Betrachtungsweise und optimale Umsetzung zu gewährleisten. Nicht zuletzt sollte darauf geachtet werden, dass die einmal erstellten Pläne auch laufend aktualisiert werden.
Haben Sie weitere Fragen zur Nachfolgeplanung oder dem Vorsorgeauftrag? Zögern Sie nicht, Ihren Berater über die gewohnten Kanäle zu kontaktieren.
Wir haben grossartige Neuigkeiten für unsere Kunden und Partner! Unser Standort ASSEPRO Bubikon ist heute in die Büros von ASSEPRO Wetzikon gezogen. Dies bedeutet, dass wir nun beide Standorte zusammengelegt haben, um ein noch effizienteres und produktiveres Arbeiten zu ermöglichen.
Unsere neue Adresse lautet Giessereistrasse 4, 8620 Wetzikon ZH. Wir sind begeistert, dass wir nun unter einem Dach arbeiten und unseren Kunden in der Region noch schneller und umfassender zur Verfügung stehen können. Unser neues Büro bietet mehr Platz, modernste Technologien und eine bessere Infrastruktur, um unsere Dienstleistungen noch besser zu erbringen.
Wir möchten uns bei unseren Kunden und Partnern für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen in uns bedanken. Wir sind davon überzeugt, dass die Zusammenlegung unserer Standorte uns helfen wird, Ihnen noch bessere Leistungen zu bieten und Ihre Erwartungen zu übertreffen.
Wir freuen uns darauf, Sie in unseren neuen Büros begrüssen zu dürfen und laden Sie herzlich ein, uns zu besuchen und sich selbst von unseren verbesserten Räumlichkeiten und Dienstleistungen zu überzeugen.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei allen weiteren versicherungstechnischen Fragen jederzeit sehr gerne. Zögern Sie nicht, Ihren Standort über die gewohnten Kanäle zu kontaktieren.
Mit den Firmenübernahmen der Dr. Rinner & Partner GmbH und der Jirout & Partner GmbH konnten weitere kompetente Partner und Know-how gewonnen werden. Gerhard Ulmer, Geschäftsführer Ärzteservice und ASSEPRO Österreich über die Akquisitionen: „Beide Firmen verfügen über eine starke Positionierung am Versicherungsmarkt und exzellente Ertragskraft. Die Zukäufe unterstützen das Bestreben sich im KMU-Segment breiter aufzustellen und flächendeckend Services in ganz Österreich anzubieten. Durch den Standort der Dr. Rinner & Partner GmbH in Salzburg wird die regionale Präsenz in Westösterreich ermöglicht und die physische Distanz zur Schweizer Muttergesellschaft aufgeschlossen.“
Die Integration der beiden Unternehmen ist für das erste Halbjahr 2023 geplant. „Besonders wichtig ist es, dass die Unternehmen in den neuen Strukturen so rasch wie möglich integriert werden und der Service für unsere Kund*innen professionell weiterläuft. Das ist eine spannende Herausforderung, der wir uns routiniert stellen“ kommentiert Michaela Spreitzhofer, Geschäftsführerin Ärzteservice. Die bisherigen Gesellschafter der zugekauften Unternehmen werden über die Firmenintegration hinaus für die ASSEPRO tätig sein. Weitere Akquisitionen für das Jahr 2023 sind in Planung.
Im Dezember 2021 wurde die Ärzteservice Gruppe in die ASSEPRO aufgenommen. Gemeinsam wird eine nachhaltige Wachstumsstrategie für den österreichischen Zielmarkt verfolgt, um weiterhin beste Produkte und beste Services aus einer Hand anbieten zu können.
Rückfragen & Kontakt
ASSEPRO Österreich GmbH
+ 43 01 402 68 34
office@assepro.at
www.aerzteservice.com
Sozialversicherungen: Kennzahlen 2023
Dank strategischen Übernahmen und Integration von lokalen, unabhängigen Brokern und Unternehmen im Bereich der beruflichen Vorsorge konnte ASSEPRO in den letzten Jahren ein sukzessives Wachstum verzeichnen und ihre Geschäftstätigkeit und ihr Angebot für Unternehmen laufend und nachhaltig ausbauen. Um die erfolgreiche Integration auch nach aussen zu kommunizieren, erscheint der führende Schweizer Broker für KMU neu in einem einheitlichen Auftritt. Die Tochterunternehmen, die bisher noch unter den ursprünglichen Namen firmierten, werden fortan unter der einheitlichen Marke ASSEPRO geführt. Davon unabhängig bleibt die lokale Nähe der ASSEPRO zu ihren Kunden eine Kernkompetenz.
Der Schweizer Brokermarkt hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Nicht zuletzt die Digitalisierung ist Herausforderung und Chance zugleich. In einem stabilen Markt bedarf es einer kritischen Grösse, um sich langfristig erfolgreich am Markt behaupten zu können. ASSEPRO hat diese Entwicklungen bereits frühzeitig antizipiert und sich 2016 zu einer Gruppe zusammengeschlossen. Seitdem hat sich das Unternehmen ständig weiterentwickelt und ist auch dank erfolgreichen Partnerschaften und Zusammenschlüssen in den letzten Jahren gewachsen. Heute zählt die ASSEPRO-Gruppe 23 Standorte in der ganzen Schweiz, in Lichtenstein und in Österreich. Rund 300 Mitarbeitende verwalten ein Prämienvolumen von ca. 1,2 Milliarden Franken und betreuen rund 8’000 Kunden.
Aus einer Gruppe unabhängiger Unternehmen ist mit ASSEPRO eine starke, eigenständige Unternehmensgruppe herangewachsen. In dieser Zeit hat sich das Unternehmen dafür eingesetzt, aus der Zusammenarbeit und den Synergien zwischen den einzelnen Standorten einen relevanten und spürbaren Mehrwert für Kundinnen und Kunden zu schaffen. Durch zentralisierte Dienstleistungen und die damit verbundenen Effizienzsteigerungen im Brokergeschäft können Kundinnen und Kunden der ASSEPRO heute noch schneller und bedürfnisorientierter bedient werden.
ASSEPRO hat sich entschieden, die bereits enge, interne Verflechtung mit seinen Tochterunternehmen nun auch gegen aussen zu vollenden. Per 1. Januar 2023 werden alle ihre Broker- und Vorsorgeunternehmen fortan unter der einheitlichen Bezeichnung ASSEPRO auftreten. Im Zuge dieser Integration wurde aus der ASSEPRO Management AG neu die ASSEPRO Brokerage AG, in welcher sämtliche schweizerischen Brokertätigkeiten zusammengeführt werden. In der ASSEPRO Vorsorge AG werden die Geschäftsaktivitäten im Bereich Vorsorge zusammengeführt. Dank „One Brand“ wird es für die Kundschaft noch einfacher jederzeit auf den grosszügigen Pool an Fachspezialistinnen und Fachspezialisten aus allen Tätigkeitsfeldern der ASSEPRO zugreifen zu können. An 23 Standorten sind heute bereits zehn überregionale Fachtechnik-Teams im Einsatz.
Jon Samuel Plotke, CEO von ASSEPRO, freut sich: «Für die ASSEPRO ist die One Brand Strategie ein weiterer Meilenstein ihrer erfolgreichen, gesunden Wachstumsstrategie. Weiterhin zeichnet uns die lokale Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden aus. Wir möchten den eingeschlagenen Weg weitergehen, um auch in Zukunft die für die Kundschaft führende Adresse im Versicherungs-, Risiko- und Vorsorgebereich zu sein. ASSEPRO ist für KMU aller Branchen der zuverlässige Partner, wenn es um die Absicherung der unternehmerischen Zukunft geht.»
Agnes Immersi, Head of Marketing & Communications
Telefon: +41 58 590 45 00 | E-Mail: agnes.immersi@assepro.com
Die ASSEPRO Gruppe ist das führende, unabhängige Brokerunternehmen im Versicherungs-, Risiko- und Vorsorgebereich für KMU in der Schweiz. Lokal verankert und zentral unterstützt ist ASSEPRO an 23 Standorten in der Deutschschweiz, im Tessin, in der Romandie, in Liechtenstein und in Österreich vertreten. Dank der langjährigen Expertise im Bereich Sicherheit für KMU schenken ASSEPRO rund 8’000 kleine und mittlere Unternehmen ihr Vertrauen. Durch das Zusammenfliessen von Kompetenz und Expertise aus allen Bereichen bietet ASSEPRO ihren Kundinnen und Kunden immer die optimale Lösung für ihre individuellen Bedürfnisse.
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