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Für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber
In Ihrem Unternehmen oder bei Ihren Mitarbeitenden hat sich etwas geändert? Wir bitten Sie, uns Mutationen innerhalb von 30 Tagen zu melden.
Sie können dies direkt über unser BVG-Online-Portal (Arbeitgeber oder Broker) erledigen. Falls Sie noch nicht registriert sind, können Sie uns die Änderung auch über das entsprechende Formular einreichen.
Haben Sie weitere Fragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ein neuer Mitarbeiter tritt ein, der Lohn oder Personenkreis hat sich geändert? Die Mutation können Sie direkt über unser BVG-Online-Portal erledigen. Nach erfolgter Mutation sind die Anpassungen unmittelbar ersichtlich.
Den persönlichen Leistungsausweis schicken wir direkt an Ihren Mitarbeiter.
Hier geht’s zum Merkblatt Neueintritte (inkl. Einzahlungsschein)
Ein Mitarbeiter tritt aus Ihrem Unternehmen aus oder erreicht die BVG-Eintrittsschwelle nicht mehr?
Den Austritt können Sie direkt über unser BVG-Online-Portal erledigen.
Die Austrittsabrechnung senden wir direkt an Ihren Mitarbeiter zu. Für den Übertrag seiner Austrittsleistung an seine neue Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitssperrkonto ist er selber verantwortlich.
Geben Sie das Merkblatt Freizügigkeit bitte an Ihren Mitarbeiter weiter.
Während eines unbezahlten Urlaubs wird der Versicherungsschutz durch die Pensionskasse nicht automatisch weitergeführt. Damit keine Lücke entsteht, bitten wir Sie, die Dauer respektive die Daten von Beginn und Ende des unbezahlten Urlaubs bekanntzugeben.
Beachten Sie dazu auch die Hinweise unter Ziffer 7 im Rahmenreglement.
Jeweils Anfang eines Jahres müssen Sie die voraussichtlichen AHV-pflichtigen Jahreslöhne Ihrer Mitarbeitenden melden. Auf dieser Basis berechnen wir die Beträge und stellen Sie Ihnen nachschüssig quartalsweise in Rechnung.
Die Lohnmeldeliste fürs kommende Jahr ist unter dem BVG-Online Portal abrufbar.
Ein Mitarbeiter ist nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit seit über 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig? Oder zeichnet sich eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit ab?
Melden Sie uns bitte die Arbeitsunfähigkeit.
Formular Meldung Arbeitsunfähigkeit
Swissbroke 2. Säule
Rheinfelsstrasse 1
7004 Chur
+41 81 286 97 37
Weitere Infos finden Sie auch unter
Merkblatt Meldepflicht zu Leistungsansprüchen
Merkblatt Prämienbefreiung
Ist es zum Äussersten gekommen und ein Mitarbeiter von Ihnen ist verstorben, reichen Sie uns bitte eine Todesfallmeldung ein.
Wir nehmen danach mit den Hinterbliebenen Kontakt auf.