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Für Versicherte
Informationen für Versicherte
Haben Sie Fragen zu Ihrer Versicherung oder zu Ihrer Rente? Auf unserem BVG-Online-Portal haben wir für Sie verschiedene Merkblätter zusammengestellt, die spezielle Themen vertieft behandeln und erklären.
Das BVG-Online-Portal bietet aber noch viel mehr. Sie können zum Beispiel Ihren aktuellen Leistungsausweis selbst erstellen, einen Vorbezug für Wohneigentum oder einen Einkauf in die Pensionskasse simulieren. Oder Sie können über eine gesicherte Verbindung mit der Swissbroke Vorsorgestitung kommunizieren. Den Code für den persönlichen Online-Zugriff finden Sie auf Ihrem Leistungsausausweis.
Haben Sie weitere Fragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Als ein der Swissbroke Vorsorgestiftung angeschlossen
Mindestens einmal pro Jahr erhalten Sie Ihren persönlichen Leistungsausweis mit den aktuellen Leistungen und Beiträgen. Bitte überprüfen Sie jeweils Ihre persönlichen Daten und geben uns allfällige Korrekturen und Änderungen frühzeitig bekannt. Bei unterjährigen Mutationen – zum Beispiel bei einem Einkauf oder einer Lohnänderung – erhalten Sie einen neuen Leistungsausweis.
Ihren aktuellen Leistungsausweis finden sie auch auf dem BVG-Online Portal.
es Unternehmen beziehungsweise Vorsorgewerk stellen wir Ihnen einen bedarfsgerechten Leistungsplan zur Verfügung, in dem die Leistungen, die Kosten und die Finanzierung geregelt sind. Darin ist auch definiert, ob die Leistungen für Ihre Angestellten gesamthaft oder pro Personenkategorie gelten.
Die Wahl des Leistungsplanes erfolgt durch die Vorsorgekommission. Die Mitarbeitenden erhalten ihren persönlichen Leistungsplan-Beschrieb direkt vom Arbeitgeber oder können ihn über die Geschäftsstelle beziehen.
Bei Stellenantritt meldet Ihr Arbeitgeber Sie beim Vorsorgewerk des Unternehmens an. Sofern Sie bei Ihrem früheren Arbeitgeber bereits in einer anderen beruflichen Vorsorgeeinrichtung versichert waren, muss das dort angesparte Vorsorgeguthaben bei uns eingebracht werden.
Wir bitten Sie, die Überweisung der Freizügigkeitsleistungen zu veranlassen. Sobald wir Ihr Guthaben erhalten haben, verbuchen wir den Betrag auf Ihrem individuellen Alterskonto und berechnen Ihre Leistungen.
Ändert sich Ihr Zivilstand, erhalten wir von Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Meldung.
Mit einer Heirat oder einer eingetragenen Partnerschaft erhält auch Ihre Partnerin oder Ihr Partner Anspruch auf Versicherungsleistungen. Weitere Informationen darüber finden Sie in unserem Rahmenreglement.
Auch unverheiratete Paare können Ihre Partnerin oder ihren Partner in der beruflichen Vorsorge begünstigen. Falls Sie dies wünschen, bitten wir um Ihre schriftliche Anmeldung.
Sie haben ausserdem die Möglichkeit, weitere anspruchsberechtigte Personen anzumelden. Klicken Sie dazu auf das entsprechende Formular.
Rahmenreglement
Formular Anmeldung einer Lebenspartnerrente
Formular Begünstigungsänderung
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Wohneigentumsförderung (WEF) können Sie Ihr Kapital aus der beruflichen Vorsorge für den Erwerb von Wohneigentum einsetzen. Entweder als Vorbezug oder in Form einer Verpfändung.
Im untenstehenden Merkblatt erfahren Sie, was Sie dabei beachten und wie Sie vorgehen müssen.
Anmelden können Sie sich mit untenstehendem Formular.
Wie sich dies auf Ihre berufliche Vorsorge auswirkt, erfahren Sie mit der Simulationsberechnung.
Merkblatt Wohneigentumsförderung
Formular Vorbezug für Wohneigentum
Vorsorgelücken wirken sich auf Ihre spätere Rente aus. Mit einem Einkauf können Sie fehlende Beitragsjahre oder durch Lohnerhöhungen entstandene Vorsorgelücken ausgleichen. Damit verbessern Sie nicht nur Ihr Altersguthaben, Sie können den Einkaufsbetrag auch von den Steuern abziehen. Im untenstehenden Merkblatt erfahren Sie, was Sie dabei beachten und wie Sie vorgehen müssen.
Den provisorisch möglichen Einkaufsbetrag finden sie auf Ihrem Leistungsausweis unter der Zeile «Provisorische Einkaufssumme» (für eine definitive Berechnung ist ein Einkaufsantrag notwendig).
Sobald wir von Ihnen ein Einkaufsgesuch erhalten und Ihren eingereichten Einkaufsantrag geprüft haben, berechnen wir Ihr effektives Einkaufspotential und senden Ihnen die definitive Berechnung mit einem Einzahlungsschein.
Wie sich ein Einkauf für Sie auszahlt, erfahren Sie mit der Simulationsberechnung.
Merkblatt Einkauf von Versicherungsjahren
Formular Einkaufsantrag
Formular Geschützter Einkauf Vorversicherer
Während eines unbezahlten Urlaubs wird Ihr Versicherungsschutz durch die Pensionskasse nicht automatisch weitergeführt. Ihr Arbeitgeber wird uns die Dauer Ihres unbezahlten Urlaubs vor Antritt mitteilen.
Damit keine Vorsorgelücke entsteht, können Sie Ihren Versicherungsschutz vollständig oder teilweise weiterführen.
Formular Beginn unbezahlter Urlaub
Formular Ende unbezahlter Urlaub
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis auflösen, treten Sie automatisch aus der Vorsorgestiftung aus. Ihr Arbeitgeber gibt uns Ihren Austritt bekannt. Danach erhalten Sie von uns einen Brief, der Sie darüber informiert, wie Sie mit Ihrem Guthaben aus der 2. Säule weiter vorgehen müssen.
Das Guthaben aus der 2. Säule wird auch Freizügigkeitsleistung genannt. Was der Begriff „Freizügigkeit“ genau bedeutet und welche Folgen mit einem Austritt aus der Pensionskasse verbunden sind, erfahren Sie im untenstehenden Merkblatt.
Falls Sie auch die Schweiz verlassen, gelten besondere Bestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass eine Barauszahlung Ihres Vorsorgeguthabens bei Ihrer Ausreise nur beschränkt möglich ist.
Weitere Infos finden Sie im untenstehenden Merkblatt.
Sie sind nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit seit über 30 Tagen ununterbrochen arbeitsunfähig? Oder es zeichnet sich eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit ab?
Die entsprechende Meldung bei der Vorsorgestiftung übernimmt Ihr Arbeitgeber. Für Sie haben wir einige Merkblätter mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Bei Ihrer Pensionierung können Sie Ihr Altersguthaben entweder als Altersrente oder als Kapitalauszahlung beziehen. Welche Form für Sie am sinnvollsten ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Das untenstehende Merkblatt zeigt die Vor- und Nachteile auf und hilft Ihnen bei Ihrer Entscheidung weiter.
In der heutigen Gesellschaft planen die Versicherten ihren dritten Lebensabschnitt zunehmend individuell. Entsprechend richten auch die Pensionskassen ihre Leistungen flexibel aus. Beispielsweise bei einer vorzeitigen Pensionierung.
Wie sich dies auf Ihr Altersguthaben auswirkt, erfahren Sie mit der Simulationsberechnung.