Organe - Versicherungslösungen ➡️ Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Sicherheit für Ihre Zukunft

Transparenz in Ihrer Vorsorge

Vorsorgelösungen, die Sicherheit bieten, weil sie auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, gehören zu unseren Kernleistungen. Unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen setzen wir verantwortungsbewusst und effizient für Sie ein und bilden Ihre Vorsorge transparent ab.

Mehr erfahren

Die Delegiertenversammlung ist ein Gremium, bestehend aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertretern jedes angeschlossenen Betriebes. Sie ist ein Kontroll- und Überwachungsorgan, wählt den paritätischen Stiftungsrat und besitzt ein Informationsrecht über die Geschäftstätigkeiten sowie ein Antragsrecht via Vorsorgekommission.

Mit unserer Delegiertenversammlung tragen wir den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Mitsprache und Transparenz bestmöglich Rechnung.

Nächster Termin: Donnerstag, 2. Mai 2024

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ und für die Führung und Leitung der Pensionskasse verantwortlich. Der Stiftungsrat ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus 6 Mitgliedern und einem Präsidenten.
ASSEPRO Vorsorge AG Chur ist für die vollumfängliche Abwicklung und Führung der gesamten Stiftung verantwortlich. Dabei orientiert sie sich unter anderem am Geschäftsstellen-Vertrag mit dem entsprechenden Pflichtenheft. Die Kosten werden transparent abgebildet und sind für die Stiftung kalkulierbar.
Die Anlagekommission ist für die Führung der Anlageprozesse im Rahmen der Anlagestrategie verantwortlich. Die Mitglieder sind unabhängige Anlageexperten.
Die Vorsorgekommission ist für das Vorsorgewerk eines einzelnen angeschlossenen Unternehmens zuständig. Sie entscheidet unter anderem über Änderungen des Vorsorgeplans oder die Verwendung des freien Vermögens ihres Vorsorgewerkes.

Mit folgenden Partner-Organen arbeiten wir zusammen:

  • Aufsichtsbehörde
  • Sicherheitsfonds
  • Revisionsstelle
  • Pensionskassenexperte
  • Risiko-Rückversicherer

Der Aufsichtsbehörde sind sämtliche Reglemente und Jahresrechnungen zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Sie wacht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die zweckmässige Verwendung des Vorsorgevermögens.

Der Experte prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Er gibt Empfehlungen ab für die Festlegung des technischen Zinssatzes und weiterer technischer Grundlagen.

Die Revisionsstelle nimmt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Jahresrechnung vor und validiert den Jahresabschluss mit einem entsprechenden Testat.

Der Sicherheitsfonds stellt die Leistungen von Zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtungen sicher. Zudem richtet er Zuschüsse infolge ungünstiger Altersstruktur der Versicherten an die Pensionskasse aus. Der Sicherheitsfonds wird von den Vorsorgeeinrichtungen finanziert.

Die Risiken (Invalidität und Tod) sind im Rahmen einer Pool-Lösung vollumfänglich bei der Rückversicherung PKRück gedeckt. Dank dieser Pool-Lösung erhält die Stiftung optimale Konditionen (volle Transparenz, 100% Gewinnmodell z.G. Kassen).

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