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Swissbroke Vorsorgestiftung

Datenschutzgesetz

Die Swissbroke Vorsorgestiftung setzt die neuen gesetzlichen Vorschriften um. Die relevanten Informationen im Umgang mit Personendaten finden sich in der aktuellen Datenschutzerklärung der Swissbroke Vorsorgestiftung.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage haben wir die Bestimmung Ziffer 9 Schweigepflicht und Datenschutz des Anschlussvertrages ab Gültigkeit des neuen Datenschutzgesetzes angepasst.

Swissbroke Vorsorgestiftung

Kundeninformation

Mit der vorliegenden Kundeninfo informieren wir Sie gerne über den aktuellen Geschäftsverlauf und die Aktivitäten rund um die Swissbroke Vorsorgestiftung.

Swissbroke Vorsorgestiftung

Wichtigste Beschlüsse des Stiftungsrats:

Verzinsung der Altersguthaben 2022 mit 1.75%

Der Stiftungsrat hat beschlossen, trotz schwierigem Anlagejahr, die Altersguthaben für das laufende Jahr per 31. Dezember 2022 mit 1.75% zu verzinsen (BVG-Mindestzinssatz 1%).

Der Anstieg der Zinsen ermöglicht es dem Stiftungsrat die frühere Rückstellung über CHF 5 Mio. für eine weitere Senkung des technischen Zinssatzes auf 1.5% aufzulösen. Im Sinne einer stabilen Verzinsung werden die CHF 5 Mio. zeitlich nachgelagert, allen aktiv Versicherten in Form einer Zusatzverzinsung über 0.75% auf dem Altersguthaben gutgeschrieben.

Verzinsung der Altersguthaben 2022 mit 1.75%

Anlageergebnis und Deckungsgrad per Ende 2022

Das Anlageergebnis liegt aufgrund der beträchtlichen Kurskorrekturen per Mitte Dezember 2022 mit einer Performance bei rund -5%. Trotz negativem Vorzeichen übertrifft das Anlageergebnis den Durchschnittswert der Schweizer Pensionskassen deutlich. Das vergleichsweise gute Ergebnis basiert auf einem ausgewogenen Anlageportfolio und vorausschauender Entscheide der Anlageverantwortlichen.

Per Ende Jahr erwarten wir somit einen Deckungsgrad von ca. 106%.

Angepasste Anlagestrategie ab 1. Januar 2023

Der Stiftungsrat hat die Anlagestrategie ab 1. Januar 2023 punktuell überarbeitet. Dabei wird eine Verminderung der Anteile Aktien Schweiz um 3% durch eine Erhöhung Anteile Aktien Ausland um 3% kompensiert. Dazu wird eine neue Anlageklasse Aktien Ausland Small Cap eingeführt. Gleichzeitig wird die Fremdwährungsquote um 1% reduziert.

Neue Anlagestrategie ab Januar 2023

Ankündigung Namensänderung auf ASSEPRO Vorsorgestiftung

Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Vorsorgestiftung wieder in Übereinstimmung mit der Bezeichnung der in tragender Zusammenarbeit stehenden Unternehmensgruppe ASSEPRO aufzutreten. Damit wird der Name Swissbroke Vorsorgestiftung auf ASSEPRO Vorsorgestiftung angepasst. Die konkrete Namensänderung erfolgt im Verlaufe des Jahres 2023, zusammen mit einem neuen visuellen Auftritt. Gerne informieren wir Sie wieder zu gegebener Zeit. Bis dahin bleiben wir für Sie die Swissbroke Vorsorgestiftung.

Neues Kostenreglement

Die Kostenbeiträge für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge (u.a. Kosten Teilliquidation und Verteilung freie Mittel) sind verursachergemäss berechnet und den marktüblichen Sätzen angepasst worden. Der Stiftungsrat hat die Änderungen am 8. Dezember 2022 festgelegt. Sie sind ab Beschlussfassung gültig. Das neue Kostenreglement ersetzt die Ausgabe vom Mai 2017.

Neues Kostenreglement ab Januar 2023

Neues Organisationsreglement ab 2023

Das Organisationsreglement wird per 1. Januar 2023 angepasst. Der Stiftungsrat hat das Vorgehen bei Zirkularbeschlüssen festgehalten und für die Gremien der Stiftung eine Alterslimite von 70 Jahren eingeführt.

Detaillierte Informationen zu den oben ausgeführten Themen und die neuen Reglemente finden Sie auch auf unserem BVG-Online Portal.

Neues Organisationsreglement ab Januar 2023

Leistungsfallmanagement

Die Geschäftsstelle hat das Leistungsfallmanagement an die BERAG AG delegiert. Die Änderung bei der Abwicklung der Leistungsfälle finden Sie hier:
Leistungsfallmanagement

Swissbroke Vorsorgestiftung

Delegiertenversammlung

Die nächste Delegiertenversammlung findet am Donnerstag, den 2. Mai 2024 statt.

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