Verzinsung der Altersguthaben 2022 mit 1.75%
Der Stiftungsrat hat beschlossen, trotz schwierigem Anlagejahr, die Altersguthaben für das laufende Jahr per 31. Dezember 2022 mit 1.75% zu verzinsen (BVG-Mindestzinssatz 1%).
Der Anstieg der Zinsen ermöglicht es dem Stiftungsrat die frühere Rückstellung über CHF 5 Mio. für eine weitere Senkung des technischen Zinssatzes auf 1.5% aufzulösen. Im Sinne einer stabilen Verzinsung werden die CHF 5 Mio. zeitlich nachgelagert, allen aktiv Versicherten in Form einer Zusatzverzinsung über 0.75% auf dem Altersguthaben gutgeschrieben.