Der Bund führt per 1. Januar 2022 ein stufenloses Rentensystem in der Invalidenversicherung (IV) ein. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben für das Jahr 2022 unverändert. Wir haben die Kennzahlen für Sie zusammengefasst.
Ab 01.01.2022 gilt das neue stufenlose Rentensystem der IV. Rentenansprüche, die ab dem 01.01.2022 entstehen, werden nach dem neuen System berechnet. Beim stufenlosen Rentensystem kommt es für die Rentenhöhe neu auf jedes Prozent IV-Grad an. Die Bemessung des Invaliditätsgrades ist daher entscheidend. Für die Überführung laufender Renten ins neue System bestehen Übergangsbestimmungen.
Die Sozialversicherungskennzahlen 2022 auf einen Blick


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