14. März 2023
Die Pensionierung sollte immer frühzeitig geplant werden, unabhängig davon, ob man Inhaber:in einer Firma ist oder nicht. Doch was tun beim plötzlichen Tod des KMU- Inhabers / der KMU-Inhaberin? Im Idealfall sind seine/ihre kurz-, mittel- und langfristigen Ziele und Wünsche definiert und für die Nachfolger ersichtlich.
Heute noch mitten im Arbeitsalltag, der angedachte Pensionierungszeitpunkt kommt jedoch mit grossen Schritten näher und auf einmal ist der wohlverdiente Ruhestand gemäss Kalender da. Ist Herr oder Frau Inhaber:in jedoch administrativ und mental schon bereit, sein/ihr KMU seinem/ihrem Nachfolger zu überlassen oder den Betrieb definitiv einzustellen? Ist ein allfälliger Verkauf der Firma bereits unter Dach und Fach oder muss in einer Hauruckaktion eine Nachfolge gefunden werden?
Die Pensionierung sollte immer frühzeitig geplant werden, unabhängig davon, ob man Inhaber einer Firma ist oder nicht. Eine eigene Firma weist jedoch nochmals etwas mehr Planungsbedarf auf, wie die oben stehenden Fragestellungen verdeutlichen. Eine frühe Planung hilft nicht nur dem aktuellen Inhaber loszulassen, sondern auch einer neuen Geschäftsleitung, sich in die Position einzuarbeiten. Mitarbeitende wünschen zudem Klarheit zu ihrer Arbeitsstelle, andernfalls droht möglicherweise der Verlust von wichtigen Fachkräften.
Zur erfolgreichen Nachfolgeregelung sind einige Punkte zwingend zu berücksichtigen, wobei die Aufzählung nicht abschliessend ist. Grundstein bilden sollten die Definition der Wünsche und Ziele aus Sicht des Unternehmers und seiner Familie sowie die Beurteilung der aktuellen Situation und Definition aller für die Nachfolge relevanten Aspekte. Daraus können anschliessend die Handlungsoptionen, die möglichen Nachfolgemodelle und die Übertragsformen abgeleitet werden. Sobald das Konzept definiert ist, kann mit der Vorbereitung der Umsetzungsmassnahmen begonnen werden, welche zum gewünschten Zeitpunkt mit dem finanziellen, dem rechtlichen und dem steuerlichen Übertrag an den Nachfolger gipfeln.
Was jedoch, wenn ein Firmeninhaber unverhofft verstirbt und von einem Tag auf den anderen im Betrieb fehlt? Wer hat das nötige Know-how zum Betrieb und ist rechtlich befugt, den Betrieb weiterzuführen? Gibt es einen Notfallplan, um solche Situationen zu meistern? Im Idealfall sind kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Wünsche des Inhabers definiert und für die Nachfolger (evtl. Erben) ersichtlich. Auch Handlungsvollmachten sollten für einen solchen Fall idealerweise im Voraus entsprechend definiert worden sein. Unterschiedliche Strukturen und Situationen verlangen unterschiedliche Vorbereitungsschritte. Dazu wird am einfachsten eine externe Beratungsstelle beigezogen, um eine objektive Betrachtungsweise und optimale Umsetzung zu gewährleisten. Nicht zuletzt sollte darauf geachtet werden, dass die einmal erstellten Pläne auch laufend aktualisiert werden.
Haben Sie weitere Fragen zur Nachfolgeplanung oder dem Vorsorgeauftrag? Zögern Sie nicht, Ihren Berater über die gewohnten Kanäle zu kontaktieren.
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