16. Dezember 2025
Erdbeben sind in der Schweiz zum Glück selten – jährlich gibt es nur wenige Erdstösse, die für Menschen spürbar sind. Kein Wunder also, dass die Absicherung von Erdbebenschäden bei vielen Unternehmen weit unten auf der Prioritätenliste steht. Dabei sind die potenziellen Schäden erheblich. Starke Beben verursachen nicht nur Schäden an den Gebäuden, die teuer repariert werden müssen. Sie können auch zu Produktionsausfällen und Betriebsunterbrüchen mit existenzbedrohenden Folgekosten führen. Deshalb ist es für jedes KMU sinnvoll, sich frühzeitig mit einer Erdbebenversicherung auseinanderzusetzen.
Das Bundesamt für Umwelt schätzt, dass mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent in der Schweiz innerhalb von 50 Jahren ein Erdbeben mit einer Magnitude von 5.5 eintritt. Eine Stärke, bei der mit mittleren Gebäudeschäden und grösseren Sachschäden zu rechnen ist. Dabei sind insbesondere das Wallis und die Region Basel die grössten Risikogebiete.
Zur Einordnung: Das letzte Erdbeben dieser Stärke ereignete sich gemäss dem Erdbebendienst der ETH Zürich im Mai 1946 in Sierre.
Für Unternehmen können bei einem solchen Ereignis rasch Schäden in Millionenhöhe entstehen. Zum einen durch direkte Schäden an eigenen Gebäuden und Maschinen, zum anderen aber auch durch die daraus folgenden Unterbrüche im Betrieb. Daher ist eine umfassende Erdbebenversicherung grundsätzlich für alle Unternehmen ratsam.
Konkrete Schäden, die durch ein Erdbeben entstehen können, sind:
Grundsätzlich sind Immobilien nur im Kanton Zürich über die obligatorische Gebäudeversicherung gegen Erdbeben versichert. In anderen Kantonen mit einer obligatorischen Gebäudeversicherung ist der Schutz gegen Erdbebenschäden freiwillig möglich. Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen umfassenden Versicherungsschutz.
Im Kanton Zürich sind sämtliche Liegenschaften, die bei der obligatorische Gebäudeversicherung zu versichern sind, auch mindestens teilweise gegen Erdbeben versichert. In den übrigen Kantonen, bei welchen eine Versicherungspflicht bei einer kantonalen Versicherungsanstalt gilt, ist der Schutz gegen Erdbebenschäden ebenfalls begrenzt über den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung gegeben. Davon ausgenommen sind Objekte im Kanton Bern, für die gar keine Deckung besteht. Allerdings kann kein Kanton derzeit einen umfassenden Versicherungsschutz für Gebäudeigentümer anbieten.
Denn zum einen zahlen die obligatorischen Versicherungen nur bei Schäden durch heftige und sehr seltene Erdbeben ab Stärke 7. Zum anderen haben die Versicherungen nur einen begrenzten Fonds, aus dem sie Mittel für Erdbebenschäden auszahlen.
Im Kanton Zürich verfügt der Fonds über 1 Milliarde Franken, die 17 anderen Kantone haben den «Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung» ins Leben gerufen, aus dem sie bis zu 2 Milliarden Franken auszahlen können. Übersteigt der gesamte versicherte Schaden diesen Betrag, werden die Leistungen gekürzt.
Und zu guter Letzt besteht bei den obligatorischen kantonale Gebäudeversicherungen keine vertragliche Leistungspflicht. Ob der Schaden gedeckt wird, entscheidet die Versicherung im Einzelfall.
Gut zu wissen: Gar keine obligatorische Erdbebenversicherung gibt es in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden, Bern, Genf, Obwalden, Schwyz, Tessin, Uri und Wallis.
Deshalb ist eine separate Erdbebenversicherung, beispielsweise ErdbebenRISK von RMS Risk Management Service AG, für jedes KMU sinnvoll. Sie kann als Standalone-Versicherung abgeschlossen werden und auch Fahrhabe und Inventar absichern. So sind bereits Schäden durch deutlich wahrscheinlichere Erdbeben mit einer Stärke unter 7 in der ganzen Schweiz abgesichert.
Ausserdem kann eine Subsidiärdeckung vereinbart werden. Damit übernimmt die Versicherung den Teil des Schadens, den die obligatorische Gebäudeversicherung nicht deckt, wenn ihr Erdbeben-Pool ausgeschöpft ist.
Private Erdbebenversicherungen springen also ein, wo die obligatorischen Gebäudeversicherungen Lücken haben oder nicht verfügbar sind. Für KMU, die sich umfassend absichern möchten, führt daher kaum ein Weg an ihnen vorbei.
Ein Vergleich der Policen von mehreren Anbietern lohnt sich. Dabei sollte das Augenmerk vor allem auf folgenden Punkten liegen:
Deckung
Sind neben Gebäudeschäden auch Sachschäden am Inventar, Folgeschäden oder Betriebsunterbrechungen gedeckt? Welche Zusatzdeckungen sind möglich? Wichtig ist, dass die Versicherung alle relevanten Risiken abdeckt, die für das Unternehmen bestehen.
Ausschlüsse
Jede Versicherung hat bestimmte Ausschlüsse. Es gilt, genau zu prüfen, in welchen Fällen ein Erdbebenschaden nicht abgedeckt ist, ansonsten kann eine unschöne Überraschung warten.
Selbstbehalt
Private Versicherer erlauben mehr Flexibilität beim Selbstbehalt als die obligatorischen Gebäudeversicherungen. Je tiefer der Selbstbehalt, desto höher ist aber die Versicherungsprämie.
Maximale Auszahlungshöhe
Viele Versicherer setzen eine Katastrophenlimite, welche die maximale Auszahlung im Schadenfall begrenzt. Diese sollte ausreichend hoch sein, um auch bei schweren Schäden den vollen Schadenersatz zu erhalten. Zudem gibt es Anbieter, die keine solche Obergrenze kennen.
Prämie
Die Kosten für die Versicherung sollten natürlich immer im Einklang mit der Deckung und den angebotenen Leistungen stehen.
Die Erdbebenversicherung ErdbebenRISK der RMS Risk Management Service AG bietet einen massgeschneiderten und umfassenden Schutz gegen Schäden durch Erdbeben. Die Versicherung kann als Standalone-Produkt abgeschlossen und flexibel angepasst werden, sodass sie neben den direkten Schäden des Erdbebens auch indirekte Schäden einschliesst. Beispielsweise:
Zudem gibt es keine Katastrophenlimite – die gedeckten Schäden werden komplett vergütet.
Nein. In Kantonen mit obligatorischer Gebäudeversicherung besteht lediglich ein begrenzter und nicht vertraglich garantierter Schutz gegen Erdbebenschäden.
Im Kanton Zürich erfolgt die Deckung über einen kantonalen Fonds, in weiteren 17 Kantonen über den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung. Die Leistungen sind auf bestimmte Schadenereignisse beschränkt, an Fondsobergrenzen gebunden und es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung.
Ein umfassender Schutz – auch bei weniger starken Erdbeben – ist nur über eine private Erdbebenversicherung möglich.
Folgeschäden sollten unbedingt in der Erdbebenversicherung enthalten sein. Denn ein Erdbeben kann beispielsweise eine Feuersbrunst oder Überschwemmungen auslösen, die mehr Schaden anrichten als das Beben an sich.
Grundsätzlich ist eine Erdbebenversicherung für alle KMU sinnvoll. Die Höhe des Schadens kann rasch existenzbedrohend sein, da der Wert von Gebäuden und Inventar oft einen sehr hohen Betrag ausmacht.
Wir unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen rund um die Erdbebenversicherung für Ihr Unternehmen. Kontaktieren Sie unsere Expert:innen an einem Standort in Ihrer Nähe.
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