18. Oktober 2022
Seit mehreren Wochen ist der drohende Strom-Blackout in den Medien ein Thema. Sowohl in unserem beruflichen als auch im privaten Alltag hat ein Unterbruch der Stromversorgung weitreichende Konsequenzen. Ohne Strom steht die Produktion still, die Räumlichkeiten können nicht mehr beheizt werden und im Zuge der laufenden Digitalisierung kann auf die meisten (Kunden-)Daten nicht mehr zugegriffen werden.
Der drohende Stromunterbruch führt zu Unsicherheiten und zu vielen Fragen – auch im Zusammenhang mit einer möglichen Versicherungsdeckung.
Für eine Versicherungsdeckung müssen im Wesentlichen die folgenden Elemente vorhanden sein:
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass ohne (Sach-)Schaden infolge einer versicherten Gefahr (z.B. Feuer, Wasser, Diebstahl) keine Deckung besteht. Dies ist sowohl in der Gebäude-, in der Sach-, als auch in der technischen Versicherung der Fall. Ereignisse aus Überspannungen und Stromwirkungen können zwar versichert werden – in diesem Zusammenhang fehlt aber ebenfalls der erwähnte Sachschaden.
Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung und im Zusammenhang mit Rückwirkungsschäden ist die Ausgangslage dieselbe. Auch diese Deckungen sind an den Eintritt eines Sachschadens gekoppelt.
Bei einer All-Risk-Versicherung muss das Ereignis plötzlich und unvorhergesehen eintreten, was in der aktuellen Situation nicht der Fall ist.
Auch beim Verderb von Waren in Kühlbehälter besteht nur Deckung, wenn der Stromunterbruch infolge einer unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Unterbrechung der öffentlichen Stromzufuhr zum versicherten Betrieb erfolgt. Sollte es in der Schweiz aufgrund der Strommangellage zu einem planmässigen Stromunterbruch kommen, ist dieser nicht unvorhergesehen oder plötzlich, und somit von der Versicherungsdeckung ebenfalls ausgeschlossen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, wie es aussehen wird, wenn der Bundesrat oder die Kantone auf gesetzlicher Ebene Einschränkungen umsetzen oder anwenden. Es ist möglich, dass, wie bei der Corona-Pandemie, allenfalls Ausgleichszahlungen oder Entschädigungen festgelegt werden.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei allen weiteren versicherungstechnischen Fragen jederzeit sehr gerne. Zögern Sie nicht, Ihren Standort über die gewohnten Kanäle zu kontaktieren.
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