Wir unterstützen Sie bei der Prävention von Arbeitsausfällen und der Einhaltung der vielfältigen gesetzlichen Vorschriften.
Gestützt auf das Unfallversicherungsgesetz (UVG) sowie auf die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) musste die EKAS-Richtlinie 6508 auf den 1. Januar 2000 und damit das systematische Umsetzen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Unternehmungen eingeführt sein. Beratungen im Brokergeschäft zeigten den steigenden Bedarf an Unterstützung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf.
So wurde im Jahr 1999 Swissbroke Risk, eine Stiftung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegründet, sodann eine Modellösung erstellt und von der EKAS genehmigt, welche seit dem Jahr 2000 von unseren Kunden erfolgreich bei der Umsetzung der Aufgaben in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz eingesetzt wird.
Doch mit dem Wandel der Zeit änderte sich auch die Art der Arbeitsausfälle: Absenzen im Zusammenhang mit psychosozialen Risiken häufen sich.
Daher hat die Stiftung im Jahr 2016 ihre Kompetenzen auf den Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement ausgeweitet.
Zuletzt folgte im Jahr 2019 die Namensänderung in ASSEPRO Health & Safety. Der neue Name soll die bestehenden, personellen und geschäftlichen Verbindungen zur ASSEPRO Gruppe widerspiegeln und zudem unserer Spezialisierung auf die Bereiche Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement Rechnung tragen.
Unsere Leistungen stehen Ihnen auch dann offen, wenn Sie kein Beratungsmandat bei der ASSEPRO Gruppe haben. Trotz unseres engen Geflechts war, ist und bleibt die Stiftung unabhängig.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Ihre persönlichen Ansprechpartner beantworten Ihnen gerne alle Fragen.
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