Marketing ASSEPRO, Autor bei Versicherungslösungen ➡️ Sicherheit für Ihr Unternehmen
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Sozialversicherungen: aktuelle Kennzahlen 2024

Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben für das Jahr 2024 unverändert. Wir haben die Kennzahlen für Sie zusammengefasst.

Ardonagh erweitert globales Portfolio mit der Übernahme der ASSEPRO

Ardonagh Group («Ardonagh») hat mit der Übernahme der ASSEPRO, ihr weltweites Portfolio erweitert.

Erdbeben sind kaum versichert

Viele Unternehmen sind kaum auf Erdbeben vorbereitet. Dabei zählen Erdbeben neben Pandemien und Strommangellagen zu den grössten Risiken der Schweiz.

ASSEPRO Brokerage und ASSEPRO Vorsorge gemeinsam unter einem Dach.

Im Oktober wird an unserem Standort in Chur Geschichte geschrieben, denn wir ziehen nicht nur um – wir wachsen enger zusammen.

Weitere Übernahmen sichern Expansionskurs

Nach der Übernahme der Versicherungskonzepte A & B Wittwer GmbH in Thun, der M & S Insurance Advisors AG in Winterthur und der INSURA Consulting Urech & Partner AG in Aarau ist die ASSEPRO in der Schweiz an nun über 20 Standorten vertreten.

Sicherheit hinter verschlossenen Türen

Kundenportrait WALDIS Tresore. Tresore und Safes aus der Schweiz. Safe. Stylish. Swiss.

ASSEPRO Golftrophy 2023: Sportliche Eleganz in den Alpen

Am letzten Freitag erlebten wir mit unseren Kundinnen und Kunden einen unvergesslichen Tag bei der jährlichen ASSEPRO Golftrophy.

AHV Reform: Was Sie darüber wissen müssen.

15. März 2023

Im September des letzten Jahres hat das Schweizer Stimmvolk der AHV Reform zugestimmt.

Die Reform bringt nicht nur eine Angleichung des Frauenrentenalters an dasjenige der Männer auf 65 Jahre, sondern auch eine Flexibilisierung und einige Neuerungen im Bereich der beruflichen Vorsorge mit sich.

Wussten Sie schon, dass…

Die Reform tritt gestaffelt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen dauern bis zum 24. März 2023.

Sie ab dem nächsten Jahr die Rente flexibel zwischen dem 63 und 70 Altersjahr beziehen können? Neu ist es möglich, die AHV-Rente monatlich vorzubeziehen. Nach wie vor ist sie nach einem Jahr Aufschub über das Referenzalter hinaus monatlich abrufbar.

Sie mit einen Aufschub der Altersrente neben einem Zuschlag auch Beitragslücken schliessen und ihr massgebliches Einkommen erhöhen können?

Sie bei einer Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus, wählen können, ob Sie und Ihr Arbeitgeber auf dem Freibetrag von CHF 1 400 pro Monat oder CHF 16 800 pro Jahr AHV-Beiträge entrichten möchten oder nicht?

Sie neu auch die Möglichkeit haben, eine Teilrente zwischen 20 und 80% zu beziehen und diese auch einmal erhöhen können?

Sie auch bei einem Rentenaufschub den aufgeschobenen Anteil einmal erhöhen können (nur wenn die Rente während des Vorbezuges nicht bereits erhöht wurde)?

Sie, wenn Sie die Rente bereits aufgeschoben und das 70. Altersjahr noch nicht erreicht haben, eine Rentenneuberechnung verlangen können?

Ihre Pensionskasse die Möglichkeit eines Vorbezuges und eines Aufschubes der Altersleistungen sowie eine Teilpensionierung einräumt?

Ihre Altersrente der Pensionskasse nicht sinken muss, wenn Sie eine Teilpensionierung in Betracht ziehen? Prüfen Sie, ob Sie bei einer stufenweise Reduktion des Beschäftigungsgrades die Weiterversicherung des bisher versicherten Verdienstes bei Ihrer Pensionskasse möglich ist.

Sie das Kapital auf einen Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitspolice nur noch nach dem Referenzalter beziehen können, wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind.

Welche besonderen Bestimmungen gelten für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgang 1961 bis 1969)?:

Das Referenzenalter für Frauen der Übergangsgeneration steigt ab 2025 stufenweise pro Jahr um 3 Monate.

Für Frauen ab Jahrgang 1964 beträgt das Referenzalter 65.

Frauen der Übergangsgeneration können nach wie vor die Rente bereits ab dem 62. Altersjahr vorbeziehen.

Frauen der Übergangsgeneration erhalten einen vom Jahrgang und dem massgelichen Einkommen abhängigen, lebenslänglichen Zuschlag zur AHV-Rente, sofern Sie Ihre Rente nicht vorbeziehen.

Die Kürzung der Rente bei einem Vorbezug fällt tiefer aus und ist vom massgeblichen Einkommen abhänig.

Beachten Sie, dass Sie
Nach wie vor bleiben Sie bis zum Erreichen des Referenzalters bei der AHV beitragspflichtig, auch wenn Sie bereits eine Rente beziehen. Und wenn Sie über das Referenzalter hinaus erwerbstätig bleiben, haben Sie auf einem Einkommen über dem Freibetrag von CHF 1 400 pro Monat (oder CHF 16 800 pro Jahr) ebenfalls weiter AHV-Beiträge zu entrichten.
Sie müssen in jedem Fall die Ausrichtung der AHV-Rente beantragen. Mindestens 3 bis 4 Monate – am besten aber 6 Monate – vor dem geplanten Rentenbezug und spätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters müssen Sie bei Ihrer Ausgleichskasse die Rente anmelden.

Haben Sie weitere Fragen?

An unseren kurzen Webinaren zu den Auswirkungen der AHV-Reform informieren wir Sie im Detail und beantworten Ihre Fragen.

Registrieren Sie sich ganz einfach und bequem online für eines unserer kommenden Webinare..

19.04.2023

23.05.2023

Webinar: Auswirkungen der AHV-Reform

Was bringt die AHV-Reform für Neuerungen? Welche Auswirkungen hat sie auf andere Sozialversicherungen? Bringen Sie sich auf den neusten Stand!

19. April 2023

10:00 - 11:30 Uhr
ab CHF 75 inkl. Kursunterlagen

Anmeldeschluss 13.04.23

Webinar: Auswirkungen der AHV-Reform

Was bringt die AHV-Reform für Neuerungen? Welche Auswirkungen hat sie auf andere Sozialversicherungen? Bringen Sie sich auf den neusten Stand!

23. Mai 2023

14:00 - 15:30 Uhr
ab CHF 75 inkl. Kursunterlagen

Anmeldeschluss 18.05.23

Pensionierungsplanungsseminare

Alle Fragen rund um die Pensionierung und die richtige Planung beantworten wir Ihnen an einem unserer Pensionierungsplanungsseminare.

Pensionierung steht an – Wie weiter mit dem KMU?

14. März 2023

Die Pensionierung sollte immer frühzeitig geplant werden, unabhängig davon, ob man Inhaber:in einer Firma ist oder nicht. Doch was tun beim plötzlichen Tod des KMU- Inhabers / der KMU-Inhaberin? Im Idealfall sind seine/ihre kurz-, mittel- und langfristigen Ziele und Wünsche definiert und für die Nachfolger ersichtlich.

Pensionierungszeitpunkt rückt näher: Wie weiter?

Heute noch mitten im Arbeitsalltag, der angedachte Pensionierungszeitpunkt kommt jedoch mit grossen Schritten näher und auf einmal ist der wohlverdiente Ruhestand gemäss Kalender da. Ist Herr oder Frau Inhaber:in jedoch administrativ und mental schon bereit, sein/ihr KMU seinem/ihrem Nachfolger zu überlassen oder den Betrieb definitiv einzustellen? Ist ein allfälliger Verkauf der Firma bereits unter Dach und Fach oder muss in einer Hauruckaktion eine Nachfolge gefunden werden? 

So geht es vielen Inhabern und Inhaberinnen von KMU. Der Aufwand für die Planungsphase wird immer wieder unterschätzt und nicht richtig geplant. Als Erstes stellt sich wahrscheinlich die Frage: «Wie weiter?»

Soll ein Nachkomme an die Position des in Rente gehenden Inhabers nachrücken?

In welchem Zusammenhang steht ein solcher Firmenübertrag mit dem Erbrecht?

Ist der eigene Nachwuchs die richtige Fachkraft und schon genügend im Betrieb integriert, um diesen mit den Mitarbeitenden führen zu können?

Wie wird sichergestellt, dass mögliche weitere Nachkommen, die vielleicht eine andere berufliche Laufbahn gewählt haben, gleichbehandelt werden?

Soll die Firma gar verkauft werden?

Welcher Verkaufserlös kann erwartet werden?

Kann die Firma überhaupt verkauft werden oder ist die nachfolgelose Einstellung des Betriebes zu befürchten?

Was sind potenzielle Steuerfolgen, falls der Betrieb liquidiert wird?

Frühzeitig planen

Die Pensionierung sollte immer frühzeitig geplant werden, unabhängig davon, ob man Inhaber einer Firma ist oder nicht. Eine eigene Firma weist jedoch nochmals etwas mehr Planungsbedarf auf, wie die oben stehenden Fragestellungen verdeutlichen. Eine frühe Planung hilft nicht nur dem aktuellen Inhaber loszulassen, sondern auch einer neuen Geschäftsleitung, sich in die Position einzuarbeiten. Mitarbeitende wünschen zudem Klarheit zu ihrer Arbeitsstelle, andernfalls droht möglicherweise der Verlust von wichtigen Fachkräften.

Wichtige Punkte

Zur erfolgreichen Nachfolgeregelung sind einige Punkte zwingend zu berücksichtigen, wobei die Aufzählung nicht abschliessend ist. Grundstein bilden sollten die Definition der Wünsche und Ziele aus Sicht des Unternehmers und seiner Familie sowie die Beurteilung der aktuellen Situation und Definition aller für die Nachfolge relevanten Aspekte. Daraus können anschliessend die Handlungsoptionen, die möglichen Nachfolgemodelle und die Übertragsformen abgeleitet werden. Sobald das Konzept definiert ist, kann mit der Vorbereitung der Umsetzungsmassnahmen begonnen werden, welche zum gewünschten Zeitpunkt mit dem finanziellen, dem rechtlichen und dem steuerlichen Übertrag an den Nachfolger gipfeln.

Plötzlicher Todesfall

Was jedoch, wenn ein Firmeninhaber unverhofft verstirbt und von einem Tag auf den anderen im Betrieb fehlt? Wer hat das nötige Know-how zum Betrieb und ist rechtlich befugt, den Betrieb weiterzuführen? Gibt es einen Notfallplan, um solche Situationen zu meistern? Im Idealfall sind kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Wünsche des Inhabers definiert und für die Nachfolger (evtl. Erben) ersichtlich. Auch Handlungsvollmachten sollten für einen solchen Fall idealerweise im Voraus entsprechend definiert worden sein. Unterschiedliche Strukturen und Situationen verlangen unterschiedliche Vorbereitungsschritte. Dazu wird am einfachsten eine externe Beratungsstelle beigezogen, um eine objektive Betrachtungsweise und optimale Umsetzung zu gewährleisten. Nicht zuletzt sollte darauf geachtet werden, dass die einmal erstellten Pläne auch laufend aktualisiert werden.

Wir sind für Sie da

Haben Sie weitere Fragen zur Nachfolgeplanung oder dem Vorsorgeauftrag? Zögern Sie nicht, Ihren Berater über die gewohnten Kanäle zu kontaktieren.

Profitieren Sie von bis zu CHF 4’500: Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements.

13. März 2023

Investieren Sie in Ihre Mitarbeiter:innen – es lohnt sich! Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) fördert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Angestellten durch gezielte Massnahmen. Dies steigert nicht nur die Arbeitgeberattraktivität Ihres Unternehmens, sondern senkt gleichzeitig Ihre Absenzquote und sorgt für tiefere Absenzkosten.

Zusammenarbeit mit Dieter Studer

ASSEPRO Health & Safety, unsere Stiftung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, ist eine neue Partnerschaft mit dem Präventionsspezialist und Psychologe Dieter Studer (36) eingegangen. Dieter Studer unterstützt Unternehmen beim Aufbau und der Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements. Durch seine langjährige Erfahrung im Präventionsbereich bei einer grossen Schweizer Gesundheitsorganisation kennt er sich bestens mit allen Faktoren aus, die sich positiv auf die Krankentaggeldprämie auswirken können.

Doppelt attraktiv: Alles aus einer Hand mit einem kompetenten BGM-Partner und attraktiver Anteilsfinanzierung von bis zu CHF 4'500

Von Mitarbeiterbefragungen und Standortbestimmungen über BGM-Beratungen und -Lösungen bis hin zu Schulungen und E-Learnings in diversen Bereichen: Unternehmen profitieren von einem kompetenten BGM-Partner und einem Angebot aus einer Hand.

Dieter Studer ist akkreditierter Berater des Labels Friendly Work Space und der FWS Job-Stress-Analysis. Dadurch erhalten Unternehmen für gewisse Angebote attraktive Anteilsfinanzierungen der Gesundheitsförderung Schweiz von bis zu 4500.– Franken. BGM wird damit finanziell doppelt attraktiv!

Neben seiner Tätigkeit als Arbeits- und Organisationspsychologe bringt Dieter Studer mehrere Jahre Erfahrung als Polizist und Jugendpolizist mit. Er verfügt über gute Menschenkenntnisse und findet auch in anspruchsvollen Situationen konstruktive Lösungsansätze. Deshalb sind wir überzeugt, dass Dieter Studer Ihnen, geschätzte Kundinnen und Kunden, einen echten Mehrwert bieten kann.

Möchten Sie mehr erfahren?

Arbeitsausfälle durch Unfall und Krankheit belasten die Unternehmen. Dank unserer standardisierten Modelllösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der vielfältigen gesetzlichen Vorschriften.

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